GEOSUISSE Newsletter 9/2017

 

Änderung der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen: Information und Umsetzungsempfehlungen

Ausgangslage

Die bestehende Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen zwischen den Fachleuten Geomatik Schweiz (FGS), den Ingenieur-Geometer Schweiz (IGS), dem schweizerischem Verband für Geomatik und Landmanagement (geosuisse) und der Fachgruppe der Geomatik Ingenieure Schweiz (GEO+ING) wird nach dem unterdessen erfolgten Beschluss aller Parteien auf den 1. Januar 2018 angepasst.  

Die Vereinbarung ist für jene Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich, welche einem Vertragsverband angeschlossen sind, ausgenommen Mitglieder im Kanton Waadt (separate Vereinbarung) und öffentlich-rechtlich angestellte. Die Anstellungsbedingungen gelten auch für andere Berufe, sofern eine Anstellung bei einem Vertragsbetrieb erfolgte und keine abweichende Regelung im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Die neue Vereinbarung sowie die Erläuterungen finden Sie auf unserer Webseite.

 

Änderungen

Damit Berufsleute langfristig in unserer Branche bleiben und Lehrstellensuchende eine Ausbildung in der Branche Geomatik und Landmanagement wählen, sind attraktive Anstellungsbedingungen unumgänglich.

Die Verhandlungen über die Änderungen mit den Partnern waren intensiv, besonders weil seit mindestens 4 Jahren für Arbeitnehmer keine Verbesserungen aufgenommen wurden. Die gutgeheissenen Änderungsvorschläge sind ein Kompromiss aus den Verhandlungen, wobei die Anstellungsbedingungen weiterhin arbeitgeberfreundlich und flexibel bleiben.

 

Die beschlossenen Änderungen umfassen folgende drei Punkte in den Artikeln 9-11:

  • Wöchentliche Arbeitszeit 41.5 Stunden, statt 41 Stunden, dafür 1 Woche mehr Ferien (6/5/6 Arbeitswochen)
  • Freier halber Tag für den Besuch der GV eines nationalen Verbandes
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit gestützt auf das vertraglich vereinbarte Pensum (im Umfang von 2 Arbeitswochen statt fix 82 Stunden)

 

Hilfestellung

Die Umstellung betrifft sämtliche Betriebe. Weil deren Ausgangslage unterschiedlich ist, befindet sich in der Beilage ein umfassendes Merkblatt zur Umsetzung der Änderungen.