geosuisse Schweizerischer Verband für Geomatik und Landmanagement, Société suisse de géomatique et de gestion du territoire, Società svizzera di geomatica e di gestione del territorio, Societad svizra da geomatica e da gestiun dal territori


Dienstleistungen

Informationen zu Geomatik und Landmanagement:

  • Aktuelle Informationen auf dem Internet www.geosuisse.ch und www.geomatik.ch
  • Monatlich erscheinende Fachzeitschrift „Geomatik Schweiz – Geoinformation und Landmanagement“
  • Presseschau mit allen Presseartikeln zu diesen Fachgebieten

Publikationen zu Geomatik und Landmanagement:

  • Zuverlässige Daten dienen der Gesellschaft
  • Artikel zu Geo-Informationssystemen von Gemeinden, Werken und Kantonen
  • Artikel zu Raumplanung, Landentwicklung, modernen Meliorationen
  • Leitbild „Moderne Meliorationen“
  • Wegleitung „Meliorationen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Fr. 25.-)

Normen:

  • SNV-Norm INTERLIS
  • SNV-Norm Geobau
  • SNV-Norm Informatiksicherheit

Kontakte:

  • Aus- und Weiterbildung
  • Forschung und Entwicklung
  • Inländische und ausländische Partner


Mitgliederkategorien

Ordentliche Mitglieder
Einzelpersonen: Inhaber des Eidg. Patentes als Ingenieur-Geometer; Inhaber des Ingenieur-Diplomes einer ETH in den Fachrichtungungen Geomatik und Landmanagement, bzw. Kulturtechnik oder Vermessung oder einer gleichwertigen Ausbildung insbesondere SIA-Einzelmitglieder; in Ausnahmefällen können auch Fachleute verwandter Berufe mit Hochschulbildung oder einer gleichwertigen Ausbildung aufgenommen werden.
Jahresbeitrag Fr. 220.- plus Abo "Geomatik Schweiz" Fr. 80.-
(Mitglieder unter 30 Jahre und über 65 Jahre: Fr. 110.- plus Abo Fr. 80.-)
Bürobeitrag: 1 o/oo der Bruttolohnsumme

Privatrechtlichen Körperschaften des Bundesrechts und des kantonalen Rechts wie alle juristischen Personen und alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie Kantone, Gemeinden und Zweckverbände, die eine Amtsstelle oder eine sonstige Institution im Bereich der Geomatik, des Landmanagement oder in einem Nachbarbereich betreiben. Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, vertreten durch einen Mitarbeiter der betreffenden Amtsstelle, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder. Sie bestellen ihren Vertreter im Verband selbst. Dieser hat nur eine Stimme.
Jahresbeitrag: Grundbeitrag Fr. 300.- plus Fr. -.02 pro Einwohner, max. Fr. 3000.-

Kollektivmitglieder
Verbände, Stiftungen, Firmen und andere Institutionen, welche die Bestrebungen des Verbands unterstützen, können als Kollektivmitglieder aufgenommen werden. Sie bezeichnen einen Vertreter, dem die gleichen Rechte zustehen wie einem ordentlichen Mitglied. Die Kollektivmitglieder müssen nicht Mitglied einer Sektion sein.
Jahrensbeitrag: mind. das Dreifache des ordentlichen Mitgliderbeitrages

copyright by geosuisse  Printtop